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Luxusuhren müssen verzollt werden

Die Freigrenzen kennen und beachten - damit es bei der Wiedereinreise keine Überraschung gibtEndlich ist wieder Ferienzeit und die Menschen freuen sich schon auf den kommenden Urlaub. Auch in Zeiten von Corona, in denen langsam in vielen Ländern Lockerungen umgesetzt werden, ist man begeistert, wieder «etwas anderes» als Balkonien erleben zu können.

Dabei gilt es jedoch weltweit die Reise- und Zollbestimmungen zu beachten. Das betrifft selbstverständlich ebenso die USA.

Die Frage bei einer Urlaubsreise in die Vereinigten Staaten von Amerika ist immer auch, was darf als Andenken mitgebracht werden. Vor allem in puncto Schmuck und Uhren ist das eine stets kritische Angelegenheit.

Wer sich in den Staaten etwa einen Luxus-Chronographen leistet will, der sollte sich bereits vor dem Urlaubsantritt mit den geltenden Bestimmungen auseinandersetzen.

Schließlich schützt auch in diesem Fall Unwissenheit vor Schaden nicht. Denn gezielt Schmuggler stehen beim Reiseverkehr im Visier des Zolls.

Die Rolex Datejust - seit vielen Jahren ein Klassiker unter den LuxusuhrenEine Möglichkeit diese zu Umgehen ist selbstverständlich sich hierzulande den gewünschten edlen Zeitanzeiger online zu kaufen.

Wer auch auf Reisen nicht auf seinen ganz persönlichen Luxus verzichten möchte und nach einem Blick auf die Abflugtafel sein Gate immer pünktlich mit der Rolex Datejust erreichen will, kann diese entsprechend zertifiziert über das Internet beziehen.

Jedoch sollte in jedem Fall ein Nachweis auf der Reise über den Kauf eben genau dieser Rolex Datejust (oder einer anderen Luxusuhr) mitgeführt werden, die den Urlauber an sein Reiseziel begleitet. Denn die Beweislast im Zweifelsfall, dass diese nicht in den USA gekauft wurde, liegt beim Reisenden selbst.

Wer Waren in den USA bezieht und nach Deutschland einführen will, wird dementsprechend auf bestimmte Mengen begrenzt und muss unter Umständen mit Verbrauchssteuer sowie Einfuhrumsatzsteuer rechnen.

So ist es immer wichtig, die Rechnungen von teuren Geräten wie Laptops oder der Fotoausrüstung, aber eben auch Schmuck und Uhren aufzubewahren und griffbereit mitzuführen.

Die Freimenge beträgt aktuell 430 Euro. Liegt der Warenwert bei bis zu 700 Euro, kann ein Einfuhrzoll von pauschal 17,5 Prozent erhoben werden. Zudem gilt es sämtliche Dinge, die nicht für den Eigenbedarf sind, anzumelden.

Wer beim Zoll Waren verschweigt, tut dies vorsätzlich und wird entsprechend mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung belangt.

Da man zudem nie vorher weiß, wie sich der Dollarkurs bis zum geplanten Kauf vor Ort entwickelt ist auch deswegen ein Kauf im Heimatland anzuraten.

Hat man die Belege dabei, ist auch die Luxusuhr am Handgelenk auf Reisen kein ProblemSind bei der Ausreise aus den USA Textilien im Wert von 1.500 Euro und mehr im Gepäck, braucht es eine separate Einfuhrgenehmigung.

Sollen hingegen Tiere und/oder Pflanzen mitgebracht werden, muss im Vorfeld eine genaue Information hierüber erfolgen. Schließlich können einige verboten sein.

Wer gegen den Artenschutz oder Seuchenschutz verstößt, kann schnell erhebliche Probleme bekommen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Lebensmittel.

Doch ebenso ist auf einer Reise auf den Kulturgüterschutz zu achten. Denn hierunter fallen ebenfalls historisch wertvolle Uhren und antiquierte Zeitmesser.

Auf den ersten Blick ist es für einen Reisenden nicht immer einfach, Kulturgüter auch als solches zu identifizieren.

Schließlich gibt es viele Gegenstände, die in Bezug auf die Geschichte, Kunst, Wissenschaft, Literatur oder Archäologie eine besondere Rolle spielen. So kann auch eine Luxusuhr schnell Probleme bereiten, obwohl sie lediglich als Souvenir gedacht war.

Schnäppchen von fliegenden Händlern können schnell teuer werdenGenerell ist es also unerlässlich, sich vor einem Kauf im Ausland genauestens zu informieren. Zudem sollten Reisende immer darauf achten, nicht der Produktpiraterie anheimzufallen.

Denn in Urlaubsländern wie auch den USA werden etwa Uhren namhafter Hersteller wie «Rolex» zum Spottpreis angeboten.

Nicht nur sind diese oftmals gefährlich für den Träger selbst, da die genutzten Materialien giftig sein können, sondern ebenso der Zoll kann hier Probleme bereiten.

Um sich umfangreich zu Informierten bietet der Zoll selbst auf seinem Internetauftritt detaillierte Informationen. A

lternativ hilft die Smartphone-App «Zoll und Reise», die auch ohne Internetverbindung im Ausland funktioniert.

Bilder: © Pixabay, rawpixel.com / Freepik

Letzte Änderung am Dienstag, 28 Juli 2020 14:35
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