Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: datejust
Luxusuhren müssen verzollt werden
Endlich ist wieder Ferienzeit und die Menschen freuen sich schon auf den kommenden Urlaub. Auch in Zeiten von Corona, in denen langsam in vielen Ländern Lockerungen umgesetzt werden, ist man begeistert, wieder «etwas anderes» als Balkonien erleben zu können.
Dabei gilt es jedoch weltweit die Reise- und Zollbestimmungen zu beachten. Das betrifft selbstverständlich ebenso die USA.
Die Frage bei einer Urlaubsreise in die Vereinigten Staaten von Amerika ist immer auch, was darf als Andenken mitgebracht werden. Vor allem in puncto Schmuck und Uhren ist das eine stets kritische Angelegenheit.
Wer sich in den Staaten etwa einen Luxus-Chronographen leistet will, der sollte sich bereits vor dem Urlaubsantritt mit den geltenden Bestimmungen auseinandersetzen.
Schließlich schützt auch in diesem Fall Unwissenheit vor Schaden nicht. Denn gezielt Schmuggler stehen beim Reiseverkehr im Visier des Zolls.